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Beemaster

Die Bienenverwaltungs-App für Imker

Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) – Version 2026-05-05, Stand: 05. Mai 2026

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Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für Beemaster

Diese EULA regelt ausschließlich die Lizenzgewährung an der App. Ergänzend gelten die separaten AGB sowie die Datenschutzerklärung.

§1 Vertragsparteien und Gegenstand

Anbieter:

Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person, die die App herunterlädt oder nutzt („Nutzer" oder „Sie").

Gegenstand dieser EULA ist die Nutzung der Android-App Beemaster („App"), die Imkern Tools zur Dokumentation von Bienenstöcken, Blühzeiten, Wetterdaten und anderen imkerrelevanten Informationen bietet.

§2 Lizenzgewährung

2.1 Umfang der Lizenz

Der Anbieter gewährt Ihnen eine einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der App für private Zwecke auf einem kompatiblen Android-Gerät.

2.2 Einschränkungen

Soweit gesetzlich zulässig (insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 69d, 69e UrhG):

  • Sie dürfen die App nicht vervielfältigen, modifizieren, Reverse-Engineering betreiben, dekompilieren oder Quell- bzw. Strukturinformationen analysieren.
  • Sie dürfen die App nicht weiterverkaufen, vermieten, verleihen oder Dritten überlassen.
  • Eine gewerbliche Imkerei-Tätigkeit mit mehr als 50 Bienenvölkern bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
  • Die Nutzung darf nicht gegen lokale Gesetze verstoßen.

Die zwingenden urheberrechtlichen Schranken (z. B. §§ 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG) bleiben unberührt.

2.3 Lizenzdauer

Die Lizenz gilt unbefristet, sofern diese EULA nicht gemäß §7 beendet wird.

§3 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters. Diese ist ebenfalls in der App unter „Einstellungen → Rechtliches → Datenschutzerklärung" zugänglich. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser EULA, sondern eigenständige Information nach Art. 13 DSGVO.

§4 Gewährleistung und Haftung

4.1 Mängelrechte

Bei kostenpflichtigen Bestandteilen der App stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelrechte (insbesondere §§ 327 ff. BGB für digitale Produkte) zu; diese werden durch die EULA nicht eingeschränkt. Bei kostenlosen Bestandteilen gelten die gesetzlichen Regelungen für unentgeltliche Verträge.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Funktionalität, Verfügbarkeit oder Aktualisierungshäufigkeit zu gewährleisten, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen (insb. § 327f BGB).

Die App bietet keine Garantie für inhaltliche Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit von Blühzeiten- oder Wetterprognosen.

4.2 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und einer ggf. anwendbaren EU-Produkthaftungsrichtlinie,
  • bei Übernahme einer Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung,
  • soweit sonst gesetzlich zwingend gehaftet wird.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen (Export-Funktion). Bei Datenverlusten ist die Haftung des Anbieters auf den Aufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen täglichen Datensicherung durch den Nutzer angefallen wäre.

4.3 Hinweis zur Nutzung

Die App ist eine Hilfestellung und ersetzt keine fachliche Beratung, tierärztliche Behandlung oder imkerliche Fachkenntnis. Entscheidungen zu Varroa-Behandlung, Fütterung oder gesundheitlichen Aspekten der Bienen treffen Sie eigenverantwortlich.

§5 Support

Der Anbieter bietet Support auf freiwilliger Basis über support@dolphincrusher.com. Es besteht kein Anspruch auf Support, Fehlerbehebung, Updates oder bestimmte Reaktionszeiten, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen.

Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen oder gesetzlichen Pflichten (z. B. Meldepflichten nach Art. 33 DSGVO) wird der Anbieter unverzüglich im Rahmen der gesetzlichen Fristen reagieren.

§6 Urheberrecht und geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an der App (Quellcode, Design, Logos, Texte, Grafiken, Datenbanken) liegen beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Sie erhalten keine Rechte über die in dieser EULA gewährte Lizenz hinaus.

§7 Beendigung der Lizenz

7.1 Beendigung durch den Nutzer

Sie können die Lizenz jederzeit durch Deinstallation der App und Widerruf etwaiger erteilter Einwilligungen beenden.

7.2 Beendigung durch den Anbieter

Bei wichtigem Grund (insb. erheblicher Verstoß gegen diese EULA) kann der Anbieter fristlos kündigen. Im Übrigen kann der Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.

7.3 Folgen der Beendigung

Mit Beendigung erlischt Ihr Recht zur Nutzung der App. Lokale Daten verbleiben bis zur Deinstallation auf Ihrem Gerät; Einzelheiten siehe Datenschutzerklärung.

§8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
  2. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Zuständigkeit (insb. §§ 29, 29c ZPO; Art. 17 ff. Brüssel-Ia-VO).
  3. Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe.

§9 Sonstige Bestimmungen

9.1 Änderungen der EULA

Der Anbieter kann diese EULA aus berechtigten Gründen (z. B. Änderung der Rechtslage, neue Funktionen, höchstrichterliche Rechtsprechung) ändern. Geplante Änderungen werden Ihnen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per Hinweis in der App oder per E-Mail) mitgeteilt.

Sie haben das Recht, den Änderungen vor Inkrafttreten zu widersprechen. Widersprechen Sie nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß §7.2 zu.

Diese Regelung gilt nicht für Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten; insoweit ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

9.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

9.3 Sprachversion

Diese EULA wurde in deutscher Sprache verfasst. Bei abweichenden Übersetzungen ist die deutsche Version verbindlich.

§10 Kontakt

Anbieter